Jetzt geht es schnell im Niederrodenbacher Süden: Im Frühjahr soll B-Plan rechtskräftig werden
Rodenbach – Der Wind streicht über Ackerflächen, Herbst- laub deckt spärliches Gras zu. Man sieht nichts – nur Vögel, Spaziergänger und Hunde mit Herrchen. In Rodenbach hat man in Richtung Süden noch einen freien Blick. Nicht mehr lange: Der Wettlauf um Grundstücke im neuen Baugebiet „Südlich der Adolf-Reichwein-Straße“ ist schon entbrannt, der Vermarktungsstart soll aber erst im Sommer nächsten Jahres sein. „Wir haben jetzt schon in etwa so viele Bewerber, wie Bauplätze entstehen werden“, sagte Ralf Trollmann von der Projektentwicklungsgesellschaft ZSE bei der Bürgerversammlung der Gemeinde Rodenbach.
Außerdem schwirrt seit der Versammlung in Niederrodenbach auch schon ein Quadratmeterpreis im Raum: 290 Euro aufwärts. 290 Euro ist der eigentliche Preis des Bodenrichtwertes für ein unbebautes Grundstück in Rodenbach. „Das ist etwa die Größe, auf der wir unsere städtebauliche Kalkulation aufgebaut haben“, sagte Troll- mann zu einer Nachfrage aus dem Auditorium. „Wir sind derzeit auf Grund der aktuellen Marktlage etwas darüber gegangen – auch zum Vorteil der Alteigentümer“, so der Redner.
Mit den 150 Eigentümern und Eigentümergemeinschaften soll bis nächstes Jahr das Umlegungsverfahren abgeschlossen sein. Jeder Bürger wird laut Trollmann gleich behandelt. Die Kosten für die Erschließung gehen nicht zu Lasten des kommunalen Haushaltes.
Es wird zwei Wege geben, um ein Grundstück kaufen zu können: entweder von der Gemeinde oder von privat. Alteigentümer haben ja das Recht, sich Bauland zuweisen zu lassen.
Das Rodenbacher Unternehmen ZSE Immobilien, vertreten durch Ralf Trollmann, entwickelt das Baugebiet treuhänderisch für die Gemeinde. Aus dem Verkauf der Grundstücke sollen beziehungsweise müssen die Kosten der Erschließung refinanziert werden.
Bodenrichtwert: Mit 290 Euro kalkuliert
Nach der ersten Offenlage beziehungsweise Bürgerbeteiligung im Jahr 2015 ist der Plan inzwischen modifiziert worden. Die zweite Offenlage des Planes ist für Anfang des nächsten Jahres im Rathaus geplant, sagte Trollmann. Sowohl die Träger öffentlicher Belange – wie zum Beispiel der Naturschutz – und die Bürger können abermals Einwände geltend machen.
Danach erfolgt die politische Entscheidung über die Einzelheiten und über die Gesamtheit des Vorhabens. „Zirka im Mai 2020 kann der Bebauungsplan (B-Plan) politisch beschlossen werden, also Rechtskraft erhalten“, schätzt Trollmann. Es handelt sich um eine Satzung, ein Ortsgesetz, das nur für den betreffenden Bereich in Rodenbach gilt.
Der Plan für die zweite Offenlage sieht naturgemäß anders aus als noch der Plan der ersten Offenlage. Bürgermeister Klaus Schejna (SPD) wies auf die nunmehr großzügigeren Grünachsen hin.
Entlang der Alzenauer Straße soll es lediglich eine eingeschossige Bebauung geben. Es soll auf die Anlieger Rücksicht genommen werden, die bisher das Privileg einer Feldrandlage hatten. Die Fläche für einen Discounter ist von übergeordneter Instanz auf
2000 Quadratmeter Verkaufsfläche beschränkt worden, weil Großmärkte im Wohngebiet tabu sind.
Im Wohngebiet soll es unter anderem neben einzelnen Doppelhäusern, Reihenhäu- sern auch eine dreigeschossi- ge Bauweise plus Staffelge- schoss geben. Es sind bezahl- barer Wohnraum, seniorenge- rechtes Wohnen sowie auch Flächen für
Erschließung ab Sommer 2020
Die Adolf-Reichwein-Straße soll zwei Kreisel bekommen. Einen dritten Kreisel wird es im Wohngebiet selbst ge- ben. Den Bedürfnissen von Radfahrern soll Rechnung ge- tragen werden. Der Busver- kehr muss neu strukturiert und Haltestellen umplatziert werden.
Der Status des allgemeinen Wohngebietes erlaubt die Ansiedlung beispielsweise von Anwaltskanzleien, Steuerberatern oder Ingenieurbüros. Die Grundstücke sollen beispielsweise in einem Bereich bis zu einem Faktor von 0,40 bebaut werden, also höchstens zu 40 Prozent versiegelt werden.
Wenn der Bebauungsplan Rechtskraft hat und danach die Umlegung abgeschlossen ist, kann die Erschließung ab Sommer in Angriff genom- men werden. Es wird nach Trollmanns Einschätzung zwölf bis 15 Monate dauern, um den Kanal und die Leitun- gen zu verlegen, die Straßen zu bauen und weitere Infra- strukturmaßnahmen wie Grünanlagen und Spielplätze umzusetzen.
Trollmann schränkte ein, dass die Erschließung auch erst im Herbst 2020 oder im Frühjahr 2021 in Angriff genommen werden könnte. „Wir haben nämlich eine große finanzielle Verantwortung sowohl den Bürgern als auch den Eigentümern gegenüber“, sagte Trollmann. „Wir haben nämlich derzeit katastrophale Preise bei den Ausschreibungen“, sagte er. Deshalb wolle man den Baubeginn möglichst flexibel festlegen, um möglichst günstig kalkulieren zu können. Wer Interesse an einem Bauplatz hat, kann sich bei der Gemeinde oder dem Dienstleister ZSE bewerben.
150 Meter Abstand zu Bauernhof
Es gibt eine gemeinsame Bewerberliste, die miteinander abgeglichen wird. Es reicht vollkommen aus, seinen Wunsch am Interesse nach einem Bauplatz kund zu tun sowie Name und Adresse anzugeben. Vorerst gibt es keine Beratung, weil es noch keinen rechtskräftigen Bebauungsplan und es noch keine Regelung mit den Alteigentümern über die Bodenumlegung gibt.
Wenn es so weit ist, soll es eine Beratungsveranstaltung in der Niederrodenbacher Bürgerhalle geben, bei der es unter anderem um die Frage Reservierung von Grundstücken gehen soll. Ein Kriterium für die Grundstücksvergabe könnte laut Trollmann beispielsweise sein, dass Rodenbacher Bürgern ein Vorrang eingeräumt werden soll. Diese und andere Themen als auch die Festlegung Verkaufspreise müssten natürlich politisch beschlossen werden. Den Eigentümern soll eine Bauverpflichtung auferlegt werden.
„Wir haben jetzt schon in etwa so viele Bewerbungen, wie Bauplätze entstehen werden.”
Ralf Trollmann
In der Fragerunde ging es beispielsweise um die Frage der Internetanbindung. Laut Schejna soll Glasfaser direkt ins Haus gelegt werden. Das Baugebiet ist verkleinert worden, um dem landwirtschaftlichen Betrieb von Hagen Römer Rechnung im Süden des Areals zu tragen. Der Bauernhof wird aus gesetzlichen Gründen vor der heranrückenden Bebauung geschützt. Ein Gutachten hat ergeben, dass zwischen der Bebauung und dem Bauernhof von Hagen Römer mindestens 150 Meter Abstand liegen müssen.
„Wir haben den Fall schon mehrfach gehabt, dass in Deutschland in die Nähe eines Bauernhofes gebaut wurde und die Käufer dann den Landwirt wegen Geruchsimmissionen verklagt haben“, so Trollmann.
Von Torsten Kleinerüschkamp
Quelle: Hanauer Anzeiger